In den Niederlande dürfen Vaterschaftstest ohne das Einverständnis der Beteiligten durchgeführt werden, in Deutschland ist das verboten.
Darf ich einen Vaterschaftstest heimlich durchführen?
Diese Frage stellt sich so manche Mutter, die einfach nur Klarheit darüber haben möchte, wer der Vater ihres Kindes ist, ohne dass dieser jedoch davon weiß. Auch Väter möchten häufig wissen, ob sie der Erzeuger ihres vermeintlichen Kindes sind oder möglicherweise ein sogenanntes „Kuckuckskind“ aufziehen. Seit dem 1. Februar 2012 steht in Deutschland fest: Vaterschaftstests, die heimlich, d.h. ohne das Wissen und das schriftliche Einverständnis von Mutter, Vater und Kind durchgeführt werden, sind verboten. Ist das Kind minderjährig, entscheidet der Erziehungsberechtigte, in einigen Fällen auch das Jugendamt. In Holland ist die Rechtslage entspannter. Tests, um die Vaterschaft festzustellen, können dort auch ohne das Einverständnis der Beteiligten durchgeführt werden.
Deutsche Labore verlangen Einverständnis aller Beteiligten
Dass ein heimlicher Vaterschaftstest gelingt, ist in Deutschland äußerst unwahrscheinlich. Ein seriöses, das heißt zertifiziertes Labor in Deutschland führt keinen Abstammungstest ohne die Einverständniserklärung aller Beteiligten durch. Eine gefälschte Einwilligung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem empfindlichen Bußgeld wegen Urkundenfälschung geahndet. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein heimlicher Vaterschaftstest gelingt, hat dieses Ergebnis vor einem deutschen Gericht keine Beweiskraft. Der alleinige Versuch der Geltendmachung vor Gericht zieht höchstwahrscheinlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich. Die Information kann daher nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Auch in Holland, wo heimliche Vaterschaftstests eigentlich erlaubt sind, sind die Ergebnisse vor Gericht oft nicht verwertbar, da bei heimlichen Tests nie zweifelsfrei zugeordnet werden kann, woher die Proben stammen.